Corona-Programm "Novemberhilfe"

Hinweis zur Antragsbearbeitung Novemberhilfe

Anträge für das Bundesprogramm „Novemberhilfe“ können seit dem 25. November 2020 gestellt werden. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen von bis zu 5.000 Euro bei Direktanträgen von Soloselbstständigen und bis zu 50.000 Euro bei Anträgen über prüfende Dritte gezahlt.

Die Abschlagszahlungen werden allein vom Bund vorgenommen. Ein Teil der Anträge wird im Rahmen einer haushaltsrechtlich erforderlichen beschleunigten Vorprüfung direkt in das Bewilligungsverfahren der Länder überwiesen. Sollte innerhalb von zehn Tagen nach Antragstellung keine Abschlagszahlung erfolgen, können Antragstellende daher damit rechnen, dass die gesamte Fördersumme ausgezahlt wird. Aus technischen Gründen erfolgt in diesen Fällen keine Zwischennachricht an den Antragsteller.

Die reguläre Auszahlung der beantragten Novemberhilfe durch die Bewilligungsstellen der Länder ist am 12. Januar 2021 gestartet. Sollten Sie Fragen zu bereits gestellten Anträgen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an csh-team@isb.rlp.de unter Angabe Ihres Aktenzeichens AWHR1-XXXXX bzw. AWDHR1-XXXXX.

Bei allen anderen Fragen wenden Sie sich bitte an die zentrale Hotline des Bundes unter

  • 030 52685087 für prüfende Dritte
  • 030 120021034 bei Direktantrag Soloselbständige

oder an den prüfenden Dritten (z. B. Ihren Steuerberater), der Sie bei der Antragstellung unterstützt hat.

Darüber hinaus hat der Bund häufige Fragen und Antworten in einer Übersicht zusammengefasst.

Weitere Informationen finden Sie auch hier.