Antrag stellen – aber wie? Eine Trägerin berichtet.

Christina Rauch ist Gymnasiallehrerin und war Mitarbeiterin im Pädagogischen Landesinstitut. Seit 1. Januar 2020 ist sie hauptamtliche Beigeordnete der Stadt Zweibrücken und Schuldezernentin. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen hat sie im Juni 2020 den Antrag auf Förderung durch den DigitalPakt Schule gestellt; im August erfolgte die Bescheidübergabe über einen Zuschuss von rund 2 Mio. Euro durch Ministerin Dr. Stefanie Hubig.

Wie viele Schulen gibt es in Ihrer Trägerschaft? 

In unserer Trägerschaft befinden sich 14 Schulen, aufgeteilt auf 15 Standorte: Acht Grundschulen, fünf weiterführende Schulen und eine Förderschule.

Wie war die Ausstattung zum Startzeitpunkt der Planung? Wie sind Sie personell aufgestellt?

Wir hatten eine heterogene Ausstattung der digitalen Infrastruktur und mit digitalen End- und Arbeitsgeräten. Elf Schulen waren schon vor Beginn der Maßnahme in unterschiedlicher Güte mit WLAN im pädagogischen Bereich ausgeleuchtet und digitale End- und Arbeitsgeräte waren in allen Schulen in unterschiedlicher Anzahl vorhanden. Einige weiterführende Schulen setzten schon früh auf den Einsatz digitaler Anzeigegeräte, andere verwendeten noch Kreidetafeln. Zum Teil wurde mit Tablet-Koffern im Unterricht gearbeitet - eine 1-zu-1-Ausstattung gab es in keiner Schule. Grundsätzlich hätte das vorhandene WLAN in allen Schulen einem flächendeckenden Einsatz von digitalen End- und Arbeitsgeräten - das heißt einer 1-zu-1-Ausstattung - nicht standgehalten. 
Von Seiten der Stadtverwaltung gestalten und begleiten das Projekt DigitalPakt Schule zwei Mitarbeiter des Schulverwaltungsamtes, zwei Mitarbeiter des Bauamtes, der Digitalisierungsbeauftragte und ich. 

Wie sind Sie bei der Planung vorgegangen?

Die Stadt Zweibrücken stieg schon ab dem Haushaltsjahr 2018 in die Planungen zum DigitalPakt Schule ein. Zur Umsetzung des DigitalPaktes Schule wurde Ende des Jahres 2018 in den Haushaltsberatungen Verfügungsmittel für die Haushaltsjahre 2019/2020 von zuerst 500 000 Euro dann 1 000 000 Euro abgebildet. Dies bildete die finanzielle Grundlage der Umsetzungsplanung. 

In diesem Zuge wurde auch der Arbeitskreis Digitalisierung mit Vertretern der Schulen, des Schulverwaltungsamtes, des städtischen Bauamtes, der städtischen IT, der kommunalen Ratsfraktionen sowie des Pädagogischen Landesinstituts beziehungsweise des regionalen Medienzentrums gegründet. 
Im Anschluss an die erste Arbeitskreissitzung baten wir als Schulträger zudem die Schulgemeinschaften um die Mithilfe bei der Bestandsaufnahme, der Beschreibung der pädagogischen Räume anhand vordefinierter Listen und wiesen auf die Wichtigkeit der Vorlage der schuleigenen Medienkonzepte bei uns als Träger hin. Schon zu Beginn wussten alle, die Umsetzung des DigitalPakts können wir nur gemeinsam erreichen. 

Weitergehende Informationen bezüglich der Umsetzung und Planung des DigitalPakts erhielt das Schulverwaltungsamt in der ersten Informationsveranstaltung des Landes RLP im September 2019 in Koblenz. Diese Informationen wurden unverzüglich in den Arbeitskreis Digitalisierung noch im September weitergetragen und das zukünftige Vorgehen beraten. Parallel dazu wurde aufgrund des zunehmenden Arbeitsumfangs und der zusätzlichen Herausforderungen in Bezug auf die Digitalisierung der Verwaltung und Schulen die Notwendigkeit einer neuen Stelle erkannt. Die Stelle des Digitalisierungsbeauftragten der Stadt Zweibrücken wurde so zeitnah geschaffen und ab März 2020 besetzt.

Mit dem beschriebenen Arbeitskreis Digitalisierung entwickelte die Stadt bis März 2020 die Rahmenbedingungen der Medienentwicklungsplanung der Stadt Zweibrücken. Diese Planungen werden seither konsequent weiterentwickelt und der aktuellen Situation angepasst. Die Medienentwicklungsplanung der Stadt Zweibrücken sieht vor, dass alle städtischen Schulen konzeptionell je nach Ausstattung und Bedarf in unterschiedlichen Geschwindigkeiten zwei Phasen durchlaufen, in denen eine Angleichung und Standardisierung der schulischen Netzinfrastruktur zur Schaffung gleicher und gerechter Voraussetzungen in der digitalen Schullandschaft grundlegend ist. 
 

Zwei Phasen der Antragstellung der Stadt Zweibrücken

  • Phase 1 zur Standardisierung der Netzinfrastruktur mit Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung im Bereich Netzwerk- und WLAN-Infrastruktur, Ausstattungsplanung, Wartungs- und Supportkonzept, Organisation mit Personalbedarf. 
     
  • Phase 2 zur Ausstattung mit digitalen Arbeitsgeräten mit Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung im Bereich Präsentationstechnik, digitale Endgeräte und Software, Ausstattungsplanung mittels Priorisierung des Bedarfs der Schulen anhand der Vorgaben des Ministeriums für Bildung RLP und der Förderfähigkeit durch die ISB und Zeitplanung, Ermittlung der Kosten und Investitionsplanung sowie Wartungs- und Supportkonzept. 

    Konkret geht es uns in Phase 1 um die Überprüfung, Planung und den Aufbau der LAN- und WLAN-Versorgung in allen pädagogisch genutzten Lehr- und Lernräumlichkeiten. Dazu gehört auch der Bereich der Aula, der Pausenbereich und die Sportstätten. Am Ende der Maßnahmen soll das mobile Unterrichten mit digitalen Endgeräten an all diesen Orten möglich sein. Die verwendeten Materialien werden auf Zukunftssicherheit und technische Erfordernisse geprüft. Grundsätzlich möchte die Stadt die neueste Technologie verwenden. Dieser Schritt wird nun seit den Herbstferien mit der Bewilligung der Mittel zum Dachantrag begangen.

    Weitere digitale End- und Arbeitsgeräte werden in Folgeanträgen zum DigitalPakt Schule in Abstimmung mit den schulischen Medienkonzepten von uns als Schulträger beantragt werden. Zurzeit werden diesbezüglich schon erste Gespräche und Planungen durchgeführt. 

    Das Vorgehen in zwei Phasen ist nicht allein inhaltlich sinnvoll, sondern auch vor dem Hintergrund der Budgetierung. Aufgrund der Kostenschätzung aller Infrastrukturmaßnahmen aus Phase 1 konnten wir das Budget für Phase 2, der Ausstattung der Schulen mit digitalen End- und Arbeitsgeräten, festsetzen. Diese Mittel weisen wir nun in Abstimmung mit den Schulen zu. Demnach kann nach Bewilligung der Phase 1 durch die ISB mit der Umsetzung Phase 2 schon während der Ausführung der Phase 1 begonnen werden. Die komplette Ausführung der Phase 1 ist für den nächsten Schritt nicht erforderlich. Das erspart Zeit im Antrags- und Digitalisierungsverfahren.

 

Wo sehen Sie besondere Herausforderungen in der Planung und Umsetzung? Wie haben Sie diese gelöst?

Die erste Herausforderung besteht darin, alle in ein Boot zu bringen und die einzelnen Schritte miteinander abzustimmen. Schon zu Beginn der Umsetzungsphase haben wir den Arbeitskreis Digitalisierung ins Leben gerufen. Ein transparentes Vorgehen ist meines Erachtens im Umsetzungsprozess sehr wichtig. 
Die Fragen, Was ist wünschenswert und was möglich?, wurden von Anfang an mit allen geklärt.
Die zweite Herausforderung ist meines Erachtens die Bewältigung der Antragstellung durch Träger und Schulen. Die Stadt Zweibrücken hat auch in Bezug auf dieses Antragsverfahren die Stelle des Digitalisierungsbeauftragten geschaffen. Dieser unterstützt das Schulverwaltungsamt und mich seit März 2020 in den Antragsverfahren, Ausstattungsfragen, Beratungen und weiteren Planungen. Gerade die Sichtung der Baupläne und der einzelnen pädagogischen Räume aller 15 Schulgebäude zur Ermittlung des Förderbedarfs für den Dachantrag stellte sich als sehr zeitaufwändig dar und wäre ohne Personalaufstockung für die Verwaltung kaum zu schaffen gewesen. Zudem wachsen die Zeiten, in denen wir Schulen im Bereich der Digitalisierung und der Umsetzung des DigitalPakts Schule beraten und unterstützen, immer weiter an. Das finde ich wichtig und unterstütze es ausdrücklich. 
Eine zukünftige und weitere personelle Aufstockung der Verwaltung zur Umsetzung der rasenden Digitalisierung ist - meiner Meinung nach - unvermeidlich. 

Gelöst haben wir die Herausforderungen des DigitalPakts Schule mit der Stellung des Dachantrages noch nicht, sondern wir sind mittendrin. Die folgenden Aufstockungsanträge für die Ausstattung der Schulen mit digitalen End- und Arbeitsgeräten sind schon in der Planung. Zudem dürfen wir alle gemeinsam noch die Herausforderung der Anwendungs- und Systembetreuung volldigitalisierter Schulen meistern. Ich weiß, wir werden das schaffen. Diesbezüglich sind wir jedoch auch noch mitten in den Planungen. 

Wie sind Sie bei der Antragstellung konkret vorgegangen? Haben Sie alle Schulen auf einmal beantragt? Warum bzw. warum nicht?

Wir haben uns im Planungsteam zum DigitalPakt Schule dazu entschieden zu versuchen, alle Schulen in den Dachauftrag aufzunehmen und Mittel für alle Schulen zu beantragen. Das ist uns auch gelungen. Für dieses Vorgehen haben wir uns alle, Verwaltung und Schulen, eine Frist gesetzt, zu welcher die Antragsformulare und Anlagen der Schulen in der Verwaltung eingegangen sein sollten. Mittlerweile ist das Verfahren zur Beantragung der Phase 1, der Netzwerkinfrastruktur, zudem vereinfacht worden, sodass weniger Formulare benötigt und zudem die Medienkonzepte zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden können. 
Dem Planungsteam und mir war es wichtig, jeder Schulgemeinschaft die Chance zu geben, von Anfang an dabei zu sein. Ich bin sehr froh darüber, dass alle an einem Strang gezogen haben und dies klappte. 

Die aktuelle Corona-Situation hat gezeigt, dass es keine Digitalisierungsinseln geben darf, sondern von und in allen Schulen und Schulformen muss Fernunterricht möglich sein. Die Grundlage hierzu ist eine stabile und zukunftsfähige Netzwerkinfrastruktur. 

Aus diesen Gründen ist es mir wichtig, dass alle Zweibrücker Schulen von Anfang beim DigitalPakt dabei sind.

Welche Unterstützungsangebote (PL, ISB, Land, andere) haben Sie genutzt?

Wir haben von der Unterstützung durch das Pädagogische Landesinstitut, das Medienzentrum Südwestpfalz und der ISB profitiert.  
Schon 2018 nahm das Schulverwaltungsamt an Fortbildungen des Landes zur Umsetzung des DigitalPakts teil. In den folgenden Wochen und Monaten besuchten wir häufig den Internetauftritt der ISB, auf dem Präsentationen zum Förderinhalt und Antragsverfahren sowie die Formulare zum Verfahren eingestellt sind. Zudem werden die Kontakte der Ansprechpartner genannt, die uns stets kompetent weiterhelfen. Seit Beginn der Umsetzung werden wir auch vom regionalen Koordinator Bildung in der digitalen Welt, Andreas Eger, beraten. Dieser ist auch der Vertreter des regionalen Medienzentrums Südwestpfalz. Ich kann nur jeder Kommune empfehlen, sich direkt an die Ansprechpartner der ISB, des Pädagogischen Landesinstituts und der Medienzentren zu wenden.  
Wir haben unmittelbar umfangreiche und kompetente Unterstützung erfahren. So haben wir zeitraubende Verfahren vermieden und umgehend Antworten erhalten. In der Planungsgruppe konnten wir uns so schon früh auf unsere Umsetzungsstrategie verständigen und diese seither strukturiert verwirklichen. Manchmal scheint ein Verfahren auf den ersten Blick kompliziert, ist es dann aber nicht. Ich kann jedem nur raten, einfach anzufangen. 

Mit welchen Maßnahmen konnten Sie bereits beginnen? Konnten Sie bereits Teilmaßnahmen abschließen?

Seit den vergangenen Herbstferien haben wir alle Schulen begangen. Wir nahmen zusammen mit einem externen Unternehmen den Bestand der digitalen Infrastruktur der pädagogischen Räume auf, um die Schulnetze auf den neusten technischen Stand für die nächsten Jahre zu bringen. Zurzeit befinden wir uns mit diesem Unternehmen in der konkreten Umsetzungsplanung.

Was sind die nächsten Schritte für Sie als Träger bzw. für die Schulen?

Weitere Anträge sind von unserer Seite schon in Planung. Es geht im weiteren Prozess darum, die Schulen mit zusätzlichen digitalen Endgeräten für einen zukunftsgerichteten Unterricht auszustatten.

Wir werden in Abstimmung mit den Schulen mit der Phase 2 der Umsetzung beginnen, indem wir die beschriebenen Folgeanträge zur Ausstattung der Schulen mit digitalen End- und Arbeitsgeräten zum DigitalPakt Schule stellen. Es geht in dieser Phase explizit um die Beschaffung der dringend notwendigen Anzeige- und Interaktionsgeräte sowie um die Aufstockung der digitalen Arbeits- und mobilen Endgeräte in den Schulen. Zurzeit sind wir in der internen Umsetzungsplanung. In den nächsten Wochen werden wir mit den Schulen und dem Arbeitskreis Digitalisierung das weitere Vorgehen beraten und abstimmen.

Der zweite - davon unabhängige - Antrag zum Sofortprogramm aus dem DigitalPakt ist ebenfalls nicht nur bewilligt, sondern bereits vollständig in Zweibrücken umgesetzt. Konkret ging es hier um die Beschaffung und Fernwartung digitaler mobiler Endgeräte zum Verleih für Schülerinnen und Schüler, die keine Geräte im häuslichen Umfeld haben. 
 

KONTAKT

Beratung DigitalPakt Schule
06131 6172-1234