Antragsfrist für Wiederaufbauhilfe bis Juni 2026 verlängert

Das Bundeskanzleramt hat nach Mitteilung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer eine Verlängerung der Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 zugesagt. Die Ministerpräsidentin, die sich beim Bundeskanzler für eine Verlängerung der Frist eingesetzt hatte, begrüßt dies ausdrücklich: „Das ist eine sehr gute Nachricht für die flutbetroffenen Bürger und Bürgerinnen, Kommunen und Unternehmen in Rheinland-Pfalz! Wir haben uns sehr für diese Fristverlängerung eingesetzt - und unsere Argumente wurden in Berlin gehört. Trotz aller bereits erreichten Wiederaufbauschritte benötigen wir diese zusätzliche Zeit, da die Zerstörungen sowohl hinsichtlich der Schadensintensität als auch der Großflächigkeit immens sind.“ Sie dankte der Bundesregierung mit Bundeskanzler Olaf Scholz an der Spitze für die „dringend notwendige Verlängerung“. Für die unzähligen schwer betroffenen Privatpersonen sei der Wiederaufbau eine erhebliche Herausforderung, die für jene besonders schwerwiegend sei, die mit am stärksten von der Flut getroffen seien, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Durch Beschaffung von Ersatzgrundstücken, fehlende Gutachterinnen und Gutachter, fehlende Baumaterialien sowie Handwerkerinnen und Handwerker komme es zu Verzögerungen, die nicht von den Flutbetroffenen zu vertreten seien.

Neben den Anträgen von Privatpersonen an den Wiederaufbaufonds gebe es auch beim Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur wie Brücken, Schulen, Kläranlagen oder Rathäusern große Herausforderungen. Hier hatten die Kommunen ebenfalls um eine Verlängerung der Antragsfrist gebeten.

„Alleine die Kommunen bauen hier Infrastruktur auf, die normalerweise in Jahrzehnten gebaut würde. Dieses wichtige Signal aus Berlin zeigt sehr deutlich, dass Bund und Land gemeinsam an der Seite der Kommunen stehen. Die Fristverlängerung stärkt den kommunalen Anpackern ordentlich den Rücken“, so Innenminister Michael Ebling.
 

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