Tilgungsaussetzungen für von der Flutkatastrophe betroffene Kunden

Aufgrund der schweren Unwetter in einigen Regionen in Rheinland-Pfalz in den letzten Tagen sind an Gebäuden und in Unternehmen zahlreiche Sachschäden entstanden.

Wir haben daher beschlossen, dass von der Flutkatastrophe betroffene Kunden Tilgungsstundungen für ISB-Darlehen beantragen können.

 

Programmdarlehen in der gewerblichen Förderung

Bei Programmdarlehen ohne Haftungsfreistellung werden wir auf formlosen Antrag der Hausbank auf dem Bankenleitweg großzügig Tilgungsaussetzungen gewähren. Dies gilt zunächst für Tilgungen bis zum 30.06.2022. Zinsstundungen und Laufzeitverlängerungen sind damit nicht verbunden. Wir gehen davon aus, dass von dieser Möglichkeit nur in Abstimmung zwischen dem Endkunden und der Hausbank Gebrauch gemacht wird, da Tilgungsaussetzungen nach derzeitiger Einschätzung in der Regel auf der Ebene der Hausbanken als Forbearance-Maßnahme mit entsprechenden Konsequenzen in der Risikobewertung anzusehen sind.

Nähere Informationen erhalten Sie bei:

Henning Köster
06131 6172-1326
henning.koester@isb.rlp.de

 

Programme der Wohnraumförderung

Betroffene Kunden können Zins- und Tilgungsstundungen für ISB-Darlehen beantragen.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Rudolf Jung
06131 6172-1744
rudolf.jung@isb.rlp.de

oder

Monika Rösner
06131 6172-1745
monika.roesner@isb.rlp.de