ISB Mittelstandskredit
Das Wichtigste in Kürze
- Für Freiberufler, Einzelunternehmen sowie KMU (auch vor der Gründung und im Nebenerwerb)
- Zinsverbilligte/Zinsgünstige Investitionsfinanzierungen bis 5 Mio. € und Betriebsmittelfinanzierungen bis 2 Mio. €
- Besonders günstige Konditionen für Gründer, junge Unternehmen und Vorhaben in rheinland-pfälzischen Fördergebieten
- Mit flexiblen Laufzeiten bis zu 20 Jahren und optionalen Tilgungsfreijahren
- Optionale Haftungsfreistellung von 50 % bei Finanzierungen bis 800.000 € für Unternehmen mit mind. 2 vollständigen Jahresabschlüssen
Beschreibung
Der zinsverbilligte Mittelstandskredit – optional mit einer Haftungsfreistellung der ISB für das durchleitende Kreditinstitut – richtet sich nach dem ERP-Förderkredit KMU der KfW. Die ISB verbilligt die ohnehin schon günstigen Kredite der KfW zusätzlich.
Der Mittelstandskredit kann in folgenden Programmvarianten beantragt werden:
- ISB Mittelstandskredit (665)
- ISB Mittelstandskredit mit Haftungsfreistellung (667)
- Natürliche Personen
- Juristische Personen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden
- Rechtsfähige Personengesellschaften
jeweils gemäß der EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Leitlinie können nicht gefördert werden.
- Investitionen
- zusätzlicher Betriebsmittelbedarf sowie Warenlager
- Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen
Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie weitere Förderausschlüsse gemäß Richtlinie.
Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerinnen und Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen den Antragstellenden und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag:
- 5 Mio. € für Investitionskredite
- 2 Mio. € für Betriebsmittelkredite
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.
Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.
Die Hausbank legt den Zinssatz für die Endkreditnehmerinnen und Endkreditnehmer auf Basis einer Preisklasse auf Grundlage des Risikogerechten Zinssystems der KfW fest. Diese ergibt sich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmenden (Bonität) und der für den Kredit gestellten Sicherheiten.
Laufzeitvarianten:
- 2 Jahre mit einer endfälligen Tilgung und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit für Warenlager- und Betriebsmittelkredite
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (bei Betriebsmittelkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (bei Warenlagerkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
Der Kredit kann an Unternehmen optional mit einer 50 %igen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgereicht werden. Dadurch wird das Risiko der Kreditvergabe zwischen der Hausbank und der ISB geteilt.
Der Kredithöchstbetrag liegt bei 800.000 €.
Die Haftungsfreistellung stellt keine Sicherheit wie bspw. eine Bürgschaft dar und hat keine Erhöhung des Endkundenzinses zur Folge.
Konditionen
Fördergebiet
Für die Einordnung, ob ein Vorhaben einem Fördergebiet gemäß Richtlinie zugeordnet werden kann, sind nur die in der Fördergebietskarte gelb und grün markierten Kreise und kreisfreien Städte zu berücksichtigen. Alternativ können sie die Angaben auch der Fördergebietsliste entnehmen.
Richtlinie
Merkblätter
Antragstellung
Haftungsfreistellung
Sonstiges
Kontakt
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