Der zinsverbilligte ERP-Gründerkredit RLP – optional mit einer Haftungsfreistellung der ISB für das durchleitende Kreditinstitut – richtet sich nach dem ERP-Gründerkredit Universell der KfW. Die ISB verbilligt die ohnehin schon günstigen Kredite der KfW zusätzlich.
Der ERP-Gründerkredit RLP kann in folgenden Programmvarianten beantragt werden:
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Leitlinie können nicht gefördert werden.
Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag:
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.
Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.
Die Hausbank legt den Zinssatz für die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer auf Basis einer Preisklasse auf Grundlage des Risikogerechten Zinssystems der KfW fest. Diese ergibt sich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers (Bonität) und der für den Kredit gestellten Sicherheiten.
Laufzeitvarianten:
(Tilgungsfreie Jahre sind in Klammern gesetzt.)
Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
Der Kredit kann von Unternehmen, die bereits seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sind, im Rahmen einer Investitionsfinanzierung mit einer 50 %igen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgereicht werden. Dadurch wird das Risiko der Kreditvergabe zwischen der Hausbank und der ISB geteilt.
Kredithöchstbetrag:
Die Haftungsfreistellung stellt keine Sicherheit wie eine Bürgschaft dar.