Für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden stehen zwei Förderangebote zur Verfügung. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung wird die Herrichtung von Wohnraum mit einem ISB-Darlehen 10 Jahre zinsfrei unterstützt. Die Förderung steht allen Investoren zur Verfügung, die Wohnraum für diesen Personenkreis schaffen. Für interessierte Kommunen stellt die ISB Kommunaldarlehen (3 Jahre zinsfrei) bereit.
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