Nach Einführung des ISB-Darlehens Wohneigentum und Modernisierung zum 1. April 2013 kann die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein erstes positives Fazit ziehen. „In den vier Monaten nach Programmstart wurden Kredite von 15,6 Millionen Euro für 264 Wohneinheiten beantragt, von denen bereits 8,5 Millionen Euro für 155 Wohneinheiten zugesagt wurden“, sagte Ulrich Dexheimer, Vorstandssprecher der ISB. Mit den Darlehen werden der Neubau, der Erwerb und die Modernisierung selbst genutzten Wohnraums unterstützt.
„Die große Nachfrage bestätigt, dass der Bedarf für zinsgünstige Eigentumsförderung vorhanden ist und das gemeinsam mit der ISB entwickelte Förderprogramm die Anforderungen des Marktes erfüllt“, sagte Finanzstaatssekretär Dr. Salvatore Barbaro, Verwaltungsratsvorsitzender der ISB. „Durch die Übertragung der Kompetenzen auf die ISB nutzen wir die gebündelte Finanzkraft und Expertise des Förderinstitutes.“ Als Anstalt des öffentlichen Rechts könne die ISB ihre guten Refinanzierungsmöglichkeiten nutzen. Die Vergabe der Mittel direkt von der ISB entlaste den Landeshaushalt.
Insbesondere jungen Familien ermöglicht die ISB mit dem Förderangebot das Wohnen in der eigenen Immobilie. Neben dem Bau oder Erwerb werden die Verbesserung der energetischen Standards, die Erhöhung des Gebrauchswertes der eigenen Immobilie sowie die Anpassung der Wohnungsbestände an die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen unterstützt. Mit dem ISB-Darlehen könnten die nachrangigen Teile der Gesamtfinanzierung leichter und mit geringerer monatlicher Belastung dargestellt werden, sagte Dexheimer.
Im Zuge der Neuausrichtung wurden die Einkommensgrenzen angehoben; etwa zwei Drittel der rheinland-pfälzischen Bevölkerung werden nun erreicht. Der Zinssatz beträgt derzeit 2,45 Prozent p.a. bei einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren. Dexheimer: „Wir bieten damit nachrangige Kredite zu erstrangigen Konditionen.“ Bis zu 100.000 Euro kann das Darlehen für den Bau oder Erwerb einer Wohnimmobilie betragen, in der Stadt Mainz bis zu 120.000 Euro. Modernisierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilien von Haushalten mit bis zu vier Personen werden mit Darlehen in Höhe von maximal 60.000 Euro gefördert. Bauherren beantragen zunächst Förderbestätigungen bei den zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen, die dann mit dem Darlehensantrag bei der ISB einzureichen sind.
„Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes ist und bleibt die Förderung von Wohneigentum ein wichtiger Bestandteil“, erklärte Barbaro. Durch die neuen ISB-Darlehen werde belegt, dass mit intelligenten Produkten eine Entlastung des Landeshaushaltes einerseits und eine effektive einfache Förderung andererseits kein Widerspruch sind.