Die Richtlinien für das Markteinführungsprogramm haben sich geändert. Auch weiterhin sollen rheinland-pfälzische, mittelständische Unternehmen bei der systematischen Markteinführung innovativer Produkte und Dienstleistungen mit Hilfe dieses Programms unterstützt werden.
Danach können Vorhaben im Rahmen des Markteinführungs-
programms ab sofort!durch Beteiligungskapital in Höhe von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten unterstützt werden. Die Förderung erfolgt künftig über eine Stille Beteiligung mit attraktiven Konditionen (Festvergütung drei Prozent, gewinnabhängige Vergütung vier Prozent); die Laufzeit der Beteiligung beträgt 5 Jahre mit einer zweijährigen Verlängerungsoption. Eine Beteiligung von maximal 100.000 Euro setzt voraus, dass Eigenkapital bzw. eigenkapitalähnliche Mittel in mindestens gleicher Höhe im Unternehmen vorhanden sind und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens als geordnet bewertet werden können.
Die Beteiligung trägt zur Verbesserung der Eigenkapital-
situation der antragstellenden Unternehmen bei. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen im Zusammenhang mit „Basel II“ kann das Programm somit ein interessanter Finanzierungsbaustein einer Projektfinanzierung sein.
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