Schadensbewertung für Fluthilfe

Architekten- und Ingenieurkammer stellen Gutachterportal vor

Die Bewältigung der Flutfolgen in Rheinland-Pfalz geht Schritt für Schritt voran. Seit Montag ist das Verfahren, mit dem Betroffene Hilfezahlungen beantragen können, eröffnet. Für Gebäudeschäden sind im Antragsverfahren Begutachtungen vorgesehen. Dazu haben die Architektenkammer Rheinland-Pfalz und die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz eine gemeinsame Portalseite im Internet freigeschaltet. Unter www.diearchitekten.org/fluthilfe können Betroffene direkt Kontakt zu Büros aufnehmen, die entsprechende Gutachten in den Flutgebieten vornehmen. Informationen zum gesamten Antragsverfahren finden sich unter www.isb.rlp.de/unwetterhilfen.

Unabhängig von der Begutachtung führen Architektinnen und Architekten Erstberatungen für Betroffene an den neu eingerichteten Infopoints des Landes durch.

„Tausende Menschen in den betroffenen Gebieten haben durch die Flutkatastrophe massive Schäden zu beklagen, nicht wenige haben alles verloren. Jetzt geht es um umfassende finanzielle Hilfe, damit die Betroffenen ihre Häuser wieder aufbauen können. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) hat sehr schnell ein Programm entwickelt, in dem jetzt einfach, digital und unbürokratisch finanzielle Unterstützung beantragt werden kann. Darüber hinaus brauchen die Betroffenen aber auch individuelle fachliche Beratung zum Wiederaufbau. Hier stehen die Architektenkammer Rheinland-Pfalz und die Ingenieurkammer den Betroffenen mit großer Kompetenz beratend zur Seite. Ich danke allen Beteiligten für dieses Engagement“, sagte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen.

„Die Flutkatastrophe Mitte Juli hat in Rheinland-Pfalz und insbesondere im Ahrtal Schäden von unvorstellbarem Ausmaß hinterlassen. Für den Wiederaufbau, der nun sehr schnell und gleichzeitig hochwasserangepasset erfolgen muss, stellen Bund und Länder in einem Akt größter Solidarität insgesamt 30 Milliarden Euro bereit. Rund 15 Milliarden Euro fließen nach Rheinland-Pfalz und kommen vor allem auch Privatleuten und Unternehmen zugute. Neben den umfassenden finanziellen Mitteln werden jedoch auch viele Fachleute und Gutachter gebraucht werden, um den Wiederaufbau zügig voranzubringen. Die Architektenkammer und die Ingenieurkammer leisten mit ihrem Gutachterportal deshalb einen wichtigen Beitrag, der den zahlreichen Betroffenen sehr zugute kommt“, sagte die Beauftragte des Landes für den Wiederaufbau, Staatssekretärin Nicole Steingaß.

Die Anträge für die Hilfsgelder werden digital bei der Investitons- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt, außerdem steht die ISB den Betroffenen beratend zur Seite. „Wir haben das Antragsverfahren digital und schlank aufgestellt“, erläuterte ISB-Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Link. Mit den Kammern und dem Land arbeite die Förderbank eng bei der Umsetzung der Aufbauhilfe zusammen.

„In den Flutgebieten kommt in den nächsten Jahren ein enormer Aufgabenblock auf die Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen sowie die Bauwirtschaft insgesamt zu. Die nun anlaufende Bewertung der Schäden ist bei der großen Zahl von Geschädigten eine riesige Aufgabe und doch nur ein erster Schritt zum Wiederaufbau“, so Gerold Reker, Präsident der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. „Unser Ziel muss es sein, die von der Flutkatastrophe geschlagenen, baulichen Wunden zu heilen, der Region ihr Gesicht wieder zurückzugeben und zwar besser gegen Unwetter gesichert, nachhaltig und baukulturell vorbildlich.“

Dr. Horst Lenz, Präsident der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz ergänzt „Die Ingenieurinnen und Ingenieure im Land leisten seit dem ersten Tag nach den schweren Überflutungen einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krise. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass die Menschen schnell wieder in ihre Häuser und Wohnungen zurückkehren können und die zerstörte Infrastruktur ertüchtigt wird."

Folgende Informationen stehen Geschädigten im Internet zur Verfügung:

Fachlicher Kontakt

Beratung Sonderprogramme
06131 6172-1444