Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ändert ihre Zinsfestschreibungsvarianten in den Programmen der Wohneigentumsförderung.
Bei Darlehen zur Förderung von selbst genutztem Wohnraum kann zukünftig zwischen einer Zinsbindungen von 20 Jahren oder bis zur Vollrückzahlung gewählt werden. Diese Anpassung bietet den Investierenden weiterhin Planungssicherheit und langfristige Stabilität bei der Finanzierung ihres Eigenheims.
Aus Gründen der Vereinheitlichung wird darüber hinaus in der Förderung der Modernisierung von Wohneigentum sowie für das Darlehen Universell ausschließlich die Variante der 20-jährigen Zinsfestschreibung angeboten.
Anträge, die bis zum 26.01.2025 bei den Kreis-/Stadtverwaltungen eingereicht werden, werden noch zu den bisherigen Konditionen bearbeitet. Die neuen Regelungen gelten für alle Anträge, die ab dem 27. Januar 2025 gestellt werden.
Die Förderanträge werden entsprechend angepasst.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuung der Wohnraumförderung.