Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021-2027 "Implementierung betrieblicher Innovationen" (IBI-EFRE)

Zuschussförderung
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Das Wichtigste in Kürze

  • Förderprogramm für bestimmte gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen, auch Beherbergung
  • Landesweites Programm (keine Fördergebiete)
  • Vorgaben bezüglich der Produkt- / Prozessinnovation bzw. des Digitalisierungspotenzials (Einbindung eines Sachverständigen)
  • Zuschüsse bis zu 20 % möglich
  • Direkte Antragstellung bei der ISB
  • Von einer Förderung ausgenommen sind z. B. Bauhauptgewerbe, Einzelhandel, Gastronomie, Camping 
  • Mit Fördermitteln aus den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

 

Beschreibung

Im Rahmen dieses Förderprogramms werden rheinland-pfälzische Unternehmen bei der Einführung betrieblicher Innovationen unterstützt. Die Zuwendungen sollen zur Schaffung bzw. Erhaltung Ihrer Leistungs- bzw. Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Mit Hilfe der Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur Umsetzung von für die Unternehmen wesentlichen Produktinnovationen, innovativen Geschäftsmodellen bzw. Innovationen im Produktionsprozess gesetzt werden.


Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche rheinland-pfälzische Unternehmen, einschließlich  Beherbergungsbetriebe. 

Nicht förderfähig sind die unter Nr. 8.1 der dem Förderprogramm zugrundeliegenden Verwaltungsvorschrift aufgeführten Wirtschaftszweige, u. a.: Land- und Forstwirtschaft, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung, Aquakultur, Fischerei, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenpflegeheime oder ähnliche Einrichtungen sowie Dienstleister, die entsprechende Leistungen ambulant erbringen, Campingplätze, Unternehmen in Schwierigkeiten, Gemeinnützige Unternehmen bzw. Unternehmen der öffentlichen Hand.

Gefördert werden Investitionsvorhaben (neue Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens und immaterielle Wirtschaftsgüter), die für die antragstellenden Unternehmen eine technologische Transformation bzw. die Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen darstellen. Im Rahmen des Antragsverfahrens ist von einem geeigneten Sachverständigen (siehe Externe Berater) zu beurteilen, inwieweit die zur Förderung beantragten Investitionen dazu geeignet sind. Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Vorhaben gewährt, die 
innerhalb von 36 Monaten durchgeführt (beendet) werden. 

Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des Förderhöchstsatzes von bis zu 20 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 10 % bei mittleren Unternehmen. Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt bei 50.000 EUR (förderfähige Kosten mindestens 250.000 EUR bzw. 500.000 EUR).
Die Förderhöchstgrenze liegt bei 5 Mio. EUR.

Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der ISB. Ihr Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (dies ist grundsätzlich der verbindliche – schriftliche oder mündliche – Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB eingegangen und die schriftliche Bestätigung durch die ISB, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden, muss vor Investitionsbeginn erteilt worden sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag bzw. auch die Aufnahme von Eigenleistungen.

Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.


Informationen zu allen Förderprogrammen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finden Sie auf der Homepage.


Kontakt


Beratung Wirtschaftsförderung
06131 6172-1333
Technischer Support Kundenportal
06131 6172-1902