ÜBERBRÜCKUNGSHILFE: Programmstart der neuen Corona-Hilfe am 10. Juli

Die Regierungskoalition hat am 3. Juni 2020 ein umfassendes Konjunkturpaket mit einem Volumen von rund 130 Milliarden Euro aufgelegt. Neben der Absenkung der Mehrwertsteuer, Kinderbonus und Hilfen für Kommunen, wurde die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen.

Die Überbrückungshilfe soll die Existenz von gefährdeten kleinen und mittelständischen Unternehmen, Soloselbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe im Zeitraum von Juni bis August 2020 sichern. Die Beantragung ist ausschließlich über die Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer möglich.

Das Programm startet am 10. Juli 2020. Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer bei der ISB gestellt werden.

Für all jene, die noch keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer haben, hält die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz einen speziellen Steuerberater-Suchdienst bereit; Wirtschaftsprüfer sind im Berufsregister der WPK zusammengeführt.

Ab 8. Juli 2020 können sich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer über das zentrale Portal des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) registrieren. Dort können anschließend Anträge für das gesamte Bundesgebiet gestellt werden; auch das Hochladen der einzureichenden Unterlagen wird dort möglich sein.
Die Anträge werden dann an die in den Ländern zuständigen Stellen weitergeleitet, dort bearbeitet und auch von dort ausgezahlt.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer finden weitere Hinweise zum Antragsverfahren auf der Seite der Steuerberaterkammer (SBK) Rheinland-Pfalz und der Homepage der Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

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Beratung Wirtschaftsförderung
06131 6172-1333