CORONA-SOFORTHILFE DES BUNDES (2020)
Für alle Aktenzeichen im Format CSH + 6 Ziffern
Hier gelangen Sie zum ISB-Portal, über welches Sie die Rückmeldung zu der in 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfe des Bundes einreichen können. Sie durchlaufen einen kurzen Registrierungsprozess und gelangen dann direkt zum Erfassungsformular.
CORONA-HILFEPROGRAMME (2020-2022)
Für alle anderen Programme
(Überbrückungshilfe, Neustarthilfe, November- & Dezemberhilfe;
Aktenzeichen beginnend mit EAR-, UBH2R-, UBH3R-, NSH1R-, AWDHR- etc.)
Hier gelangen Sie zum Portal des Bundes, über welches die Schluss- und Endabrechnung für die in Anspruch genommenen weiteren Corona-Programme vorgenommen wurden.
Sie haben Fragen zu den Corona-Hilfsprogrammen der Bundesregierung? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Desks unterstützen Sie bei Fragen zur Antragstellung und bei Fragen technischer Art. Auch wenn Sie auf der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen sind oder es weiterer Unterstützung bedarf, hilft Ihnen der Service-Desk gerne weiter.
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Desk nicht berechtigt sind, Rechtsberatung im Einzelfall zu leisten.
Wenden Sie sich bitte an den Service-Desk für prüfende Dritte:
Service-Hotline +49 30 – 530 199 322
Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen für „Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige“
- Die Rückzahlung der Corona-Sofort-Hilfe des Bundes - Fragen und Antworten
- Überprüfungsberechnung Corona-Soforthilfe
Die Frist zur Antragstellung endete am 31.05.2020.
Es können keine weiteren Anträge für dieses Programm gestellt werden.
Richtlinie
Merkblätter