Wer seinen Antrag bis Dienstagnachmittag eingereicht hat, hat möglicherweise keine automatische Empfangsbestätigung erhalten. Sofern bei den Antragstellern keine Fehlermeldung eingegangen ist, ist uns der Antrag zugegangen, eine erneute Einreichung ist nicht notwendig.
Zwischenzeitlich liegen 47.000 Anträge vor. Die ersten Bescheide wurden bereits am 02.04.2020 verschickt, die zugehörigen Auszahlungen sind ebenso erfolgt. Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen. Die Anträge werden derzeit mit Hochdruck bearbeitet – bevor das Geld ausgezahlt wird, erhalten Antragsteller einen Zusagebescheid.
Im Rahmen des Programms erhalten Selbstständige und Unternehmen, die bis zu 5,0 Mitarbeitende Vollzeitäquivalent (VZÄ) beschäftigen, einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 9.000 Euro. Unternehmen ab 5,1 und höchstens 10,0 Mitarbeitende VZÄ können einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro beantragen. Ergänzend hierzu können die Anträge für die Darlehen im Landesprogramm „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ über die Hausbank bei der ISB gestellt werden, mit denen auch Unternehmen bis zu 30,0 Beschäftigten VZÄ Liquiditätshilfen erhalten können.
Der Antrag für die Corona Soforthilfe des Bundes wurde in aktualisierter Form veröffentlicht. Aktualisiert wurden zudem „Bearbeitungshinweise“ und „FAQ“.
Alle Dokumente stehen zum Abruf bereit.
Wichtig: Falls Sie aufgrund der bisher geltenden Regelungen von einer Antragstellung absehen mussten, prüfen Sie bitte erneut, ob und in welchem Umfang sie nach den neuen Anpassungen antragsberechtigt sind.
Neu ist u.a.:
- Bisher war vorgegeben, dass das antragstellende Unternehmen mindestens seit dem 31.12.2019 am Markt gewesen sein muss – das Datum ist geändert in den 11.3.2020
- Es ist (im Gegensatz zu den bisherigen FAQ) nicht schädlich, wenn ALG II bezogen wurde.
- Die Forderung „Haupterwerb“ gilt nur für Soloselbstständiger oder Freiberufler. In allen anderen Fällen ist auch eine Förderung bei Nebenerwerb möglich.