Bei der Mietwohnungsbauförderung sowie der Förderung von Gemeinschaftswoh-nungen und Studierendenwohnheimen werden die Grunddarlehen angehoben. Zusätzlich werden für alle Mietwohnungsbauprogramme die Tilgungszuschüsse erhöht und jetzt auch in ländlichen Regionen generell eingeführt.
„Hohe Tilgungszuschüsse sind wesentlicher Teil unserer erfolgreichen Wohnungspolitik. Ein Tilgungszuschuss bedeutet, dass ein Förderdarlehen nicht komplett zurückgezahlt werden muss, was die Konditionen der Landesprogramme attraktiv macht“, erläuterte Ahnen.
Des Weiteren werde die Zuschussförderung für den Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen bzw. Studierendenwohnheimen erhöht. „Unser Ziel ist es, möglichst viele Wohnungen in die Sozialbindung zu bringen zum Wohle der Mieterinnen und Mieter. Mit einer Erhöhung der Zuschüsse für den Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten wollen wir das erreichen“, so Ahnen weiter.
Die soziale Wohnraumförderung biete auch attraktive Konditionen für die Modernisierung von Mietwohnungen. „Eine Modernisierung im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung sorgt nicht nur dafür, dass bislang nicht geförderte Wohnungen eine Belegungs- und Mietbindung erhalten oder bereits früher geförderte und noch gebundene Wohnungen regelmäßig länger in der Sozialbindung bleiben. Wohn-raum wird dadurch auch energieeffizient, barrierefrei und zeitgemäß. Die Modernisierungsförderung leistet damit einen wichtigen Beitrag für mehr Qualität und mehr Klimaschutz im Gebäudebereich“, erklärte Ahnen. Um für einen weiteren Modernisierungsschub zu sorgen, werden auch in diesem Bereich die Konditionen deutlich verbessert.
Details zu den Förderprogrammen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums der Finanzen sowie der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).