In dieser Rubrik greifen wir Fragen auf, die oft an uns gerichtet werden. Gerne nehmen wir hier auch
Ihre Fragen mit auf.
- Sind Mietsteigerungen bei geförderten Mietwohnungen möglich?
Eine Anhebung der Miete ist jährlich um 0,14 EUR je m² Wohnfläche möglich, maximal bis zur Höhe der Vergleichsmiete. Neben der Miete können Betriebskosten und sonstige Umlagen geltend gemachrt werden.
- Gibt es eine Baukostenobergrenze, wenn ich Wohnraum für eine Wohngruppe schaffe?
Bei einer Förderung im Modellvorhaben Förderung von Wohngruppen ist keine Baukostenobergrenze zu beachten.
- Darf bei Wohngruppen neben der Miete eine Betreungspauschale erhoben werden?
Der Vermieter darf nur die Mietobergrenze gemäß Förderprogramm "Förderung von Wohngruppen" verlangen. Der Betreiber der Wohngruppe rechnet das Betreuungsentgelt separat mit dem Bewohner ab.
Weitere Hinweise zu diesem Programm finden Sie auch in dieser aktuellen Broschüre "Wohngruppen 2012"