Können bei dem ISB-Darlehen Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum Mehrkosten gefördert werden?
Bei Mehrkosten oder bei weiteren förderfähigen Investitionskosten kann eine Erhöhung des ISB-Darlehens Modernisierung für selbst genutzten Wohnraum, ohne erneute Förderbestätigung bis zum maximalen Förderbetrag (entsprechend den nachgewiesenen Kosten), direkt bei uns beantragt werden. Die Erhöhung des Darlehens kann bis zum Zeitpunkt der Auszahlung der Schlussrate erfolgen. Nach Vollauszahlung ist eine neue Förderbestätigung erforderlich.
Können mit dem ISB-Darlehen Modernisierung von selbst genutzten Wohneigentum Materialkosten gefördert werden?
Werden notwendige Modernisierungsmaßnahmen wie z.B. Malerarbeiten durch Selbsthilfe erbracht, können nachgewiesene Materialkosten gefördert werden. Wichtig ist, dass der Kunde die Vordrucke Kostenaufstellung und Nachweis der Selbsthilfe bei Beantragung des ISB-Darlehens ausgefüllt und unterschrieben vorlegt.