In den nächsten Tagen startet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) die stichprobenartige Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Corona-Soforthilfen des Bundes. Hierzu verschickt die ISB einen Fragebogen an über eine Stichprobe ausgewählte Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger. Diese müssen den Fragebogen ausfüllen und an die ISB zurückschicken, damit ein Abgleich zwischen dem bei Antragstellung geschätzten und dem tatsächlich entstandenen Liquiditätsbedarf erfolgen kann. Die Teilnahme an der Stichprobe ist für die ausgewählten Antragstellenden bindend.
Unabhängig von der Stichprobe sind alle Bezieherinnen und Bezieher von Corona-Soforthilfe zu einer entsprechenden Selbstprüfung verpflichtet; zu viel erhaltene Soforthilfe ist unaufgefordert zurückzuzahlen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der bei Antragstellung prognostizierte Liquiditätsengpass niedriger ist als der tatsächlich eingetretene. Spätere Einzelfallüberprüfungen sind auch nach Abschluss des Stichprobenverfahrens möglich. Informationen zur Rückzahlung sind auf der Internetseite der ISB unter www.isb.rlp.de/corona erhältlich.