100 Millionen Euro für Schäden am Hausrat bewilligt

Rund sechs Monate nach dem Start des Antragsverfahrens zur Wiederaufbauhilfe nach der Flutkatastrophe sind 100 Millionen Euro allein für Schäden am Hausrat bewilligt worden. Rund 8.000 Haushalte haben diese erste wichtige finanzielle Unterstützung erhalten.

„Nach der schrecklichen Flutkatastrophe im Ahrtal haben wir als Landesregierung das Versprechen gegeben, den Wiederaufbau der zerstörten Gebäude und Infrastruktur mit Hochdruck voranzubringen. Es war und ist deshalb unsere oberste Priorität, dass die Betroffenen unbürokratisch und dabei sicher die dringend notwendige finanzielle Hilfe bekommen. Hausratanträge werden weitgehend automatisiert bearbeitet, ohne dass weitere Dokumente vorgelegt werden müssen. Die Betroffenen erhalten so wenige Tage nach der Antragsstellung bereits eine Bewilligung und das Geld“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.

Für die Bewilligung und Auszahlung der Aufbauhilfen ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zuständig. „Der Prozess der Antragstellung und -prüfung konnte binnen kürzester Zeit sicher digitalisiert werden, die Anträge auf Hausrat werden weitgehend automatisiert bearbeitet“, bekräftigte Ulrich Dexheimer, Sprecher des Vorstandes der ISB.

Mit einem historischen Hilfspaket werden die Menschen in den betroffenen Regionen der Extremwetterkatastrophe finanziell unterstützt. Rheinland-Pfalz hat dazu 15 Milliarden Euro aus dem nationalen Aufbaufonds 2021 für den Wiederaufbau erhalten. Die Unterstützung für Privathaushalte reicht von einer Pauschale für Schäden am eigenen Hausrat bis hin zur Förderung des Wiederaufbaus zerstörter Gebäude. „Mein Dank gilt an dieser Stelle auch der Solidarität der Länder und des Bundes, die gemeinsam den nationalen Aufbaufonds finanzieren“, so die Finanzministerin.

Für Schäden am Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen und dem Anteil des Hausrates, der betroffen ist, bemisst. Ein Ein-Personen-Haushalt erhält 13.000 Euro, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, 8.500 Euro für die zweite Person, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).

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