Betroffene der Flutkatastrophe rund um die Regionen Ahrtal und Trier können weiterhin finanzielle Mittel aus dem Sondervermögen zur „Aufbauhilfe 2021“ von Bund und Ländern beantragen. Die Anträge für private Gebäude sowie Unternehmen lassen sich bis einschließlich 30. Juni 2026 über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellen.
Eine frühzeitige Antragsstellung empfiehlt sich. Die für die weitere Antragsbearbeitung erforderlichen Unterlagen können nachgereicht werden. Dies gilt auch im Zusammenhang mit unbilligen Härten. Hingewiesen wird auf die Möglichkeit für versicherte Haushalte, ebenfalls Anträge für Selbstbehalte oder Hochwasserschutzmaßnahmen zu stellen. Unabhängig von der Antragsfrist können nach einer Bewilligung weiter Mittelabrufe, Mehrkostenanträge und Verwendungsnachweise über das Portal vorgenommen werden.
Digitale Antragsstellung
Die Anträge für Hausrat und private Gebäude sowie Unternehmen können vollständig digital über das zentrale Antragsportal ISB gestellt werden: https://ssp-client.isbrlp-online.de/login
Ausführliche Hinweise und eine Übersicht zu allen Programmen sowie zum Vorgehen bei der Antragstellung sind zudem auf der Website der ISB (www.isb.rlp.de/unwetterhilfen) verfügbar.
Unterstützung vor Ort
Darüber hinaus bietet die ISB für Privathaushalte eine Hotline (06131 6172-1444) sowie einen E-Mail-Support (aufbauhilfe@isb.rlp.de) für Antragstellende an. Ergänzt werden die Beratungsangebote von ISB-Mitarbeitenden vor Ort im Ahrtal, die jeweils zeitnah vor Monatsbeginn über isb.rlp.de/unwetterhilfen angekündigt werden. Dort können sich Betroffene persönlich informieren und begleiten lassen – von der Antragstellung über die Bewilligung bis hin zum abschließenden Verwendungsnachweis.
Zusätzlich unterstützen Hilfsorganisationen wie der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) (Tel.: 02641-396 7000, Aufbauhilfe RLP: 02641-3967000) und die Johanniter-Unfall-Hilfe (Tel.: 0151-72853563, E-Mail: fluthilfe.rlp@johanniter.de) bei der Antragstellung.
Antragsstrecke Unternehmen – Verwendungsnachweise einreichen
Durch die Flut im Jahr 2021 geschädigte Unternehmen aus dem Ahrtal und der Region Trier können ebenso wie Privatpersonen noch bis 30. Juni 2026 Anträge auf Aufbauhilfe stellen. Von der Frist ausgenommen sind Unternehmen, die sich bereits in der Reparaturphase befinden und deren Anträge vollständig vorliegen.
Nach Abschluss der Wiederaufbaumaßnahmen ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser umfasst einen Sachbericht zur Wiederaufnahme des Betriebes sowie gegebenenfalls eine abschließende Belegliste über angefallene Reparaturkosten und entstandene Einkommenseinbußen. Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens einzureichen. Erfolgt keine fristgerechte Vorlage, kann eine Rückforderung der gewährten Aufbauhilfe erfolgen.
In der Unternehmensstrecke werden Einkommenseinbußen, Reparaturkosten sowie Schäden auf Basis des Zeitwerts berücksichtigt. Hierbei werden bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen Schadenskosten erstattet. Voraussetzung ist ein entsprechender Nachweis durch ein Gutachten.
Die Antragsfrist war bereits im Jahr 2024 durch eine Notifizierung bei der Europäischen Kommission um zwei Jahre verlängert worden.
Weitere Informationen
Eine Übersicht aller relevanten Ansprechpartner für die jeweilige Antragsstrecke ist unter folgendem Link abrufbar: https://wiederaufbau.rlp.de/ansprechpartner-1