Beim Ankauf von Wohnungen oder Häusern kommt es häufiger vor, dass Mobiliar (z.B. Einbauküchen) in Kaufverträgen gesondert ausgewiesen wird. Wie ist in diesen Fällen zu verfahren?
Die Kosten für das Mobiliar sind aus den Gesamtkosten heraus zu rechnen.
Bei der Beantragung von ISB-Darlehen für selbst genutzten Wohnraum ist die Vorlage einer SCHUFA Auskunft erforderlich.
Es ist ausreichend, wenn uns der Antragsteller seine eigene, kostenlose Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz vorlegt. Dieses Dokument kann nur schriftlich bei der SCHUFA unter der Adresse SCHUFA Holding AG, Postfach 61 04 10, 10927 Berlin angefordert werden. Eine Kopie des Personalausweises oder eine Kopie des Reisepasses zusammen mit einer Kopie der Meldebescheinigung ist dem Bestellformular der SCHUFA beizufügen.