Förderung für kleine Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und Soloselbstständige
Für kleine Unternehmen und Soloselbstständige haben wir Ihnen hier alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt: „Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen für „Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbstständige“.
Förderung größerer Unternehmen
Unternehmen bis einschließlich 30,0 Beschäftigten wird zusätzlich ein Landesprogramm aus dem „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ bereitgestellt, welches über die Hausbanken beantragt wird. Es handelt sich hierbei um das Darlehensprogramm „Corona Soforthilfe Kredit RLP“. In diesem Programm wird ergänzend ein Zuschuss in Höhe von 30 % des Darlehensbetrages gewährt.
Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen für „Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbstständige“
Aufgrund des absehbar extrem hohen Antragsaufkommens und der Dringlichkeit des Bedarfs aller Antragstellenden bitten wir um Verständnis dafür, dass wir ausschließlich Anträge im Originalformat berücksichtigen können, die uns in vollständiger Form und mit allen benötigten Anlagen vorgelegt werden. Wir verfahren so, weil wir im Interesse aller von der Corona-Krise Betroffenen schnellstmöglich und effektiv die vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzhilfen auszahlen möchten. Dies lässt aktuell keine individuellen Rückfragen oder Unterlagennachreichungen zu.
Wir bitten ferner darum, möglichst von Nachfragen zum jeweiligen Stand der Bearbeitung abzusehen, da auch dies Ressourcen bindet, die wir für die Bearbeitung der Anträge benötigen.
BITTE LADEN SIE DAS UNTENSTEHENDE ANTRAGSFORMULAR HERUNTER UND SENDEN SIE DIESES VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLT, UNTERZEICHNET UND NUR IM PDF-FORMAT EINGESCANNT AUSSCHLIEßLICH AN DIE E-MAILADRESSE CSH@ISB.RLP.DE
Sollte Ihnen die elektronische Übermittlung nicht möglich sein, senden Sie Ihre Antragsunterlagen postalisch an die ISB:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Bereich 2.2 Zuschuss-, Fördermittelverwaltung
Holzhofstr. 4
55116 Mainz
Der schnellste Weg, Ihren Antrag einzureichen, ist die Einsendung an o.g. E-Mail-Adresse. Die Einreichung per Einschreiben ist nicht erforderlich und beschleunigt den Prozess nicht.
Wer ist im Rahmen der Soforthilfe antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion mit bis zu 10,0 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die
- wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind;
- ihren Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz haben;
- bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
- ihre Waren und/oder Dienstleistungen bereits vor dem 11. März 2020 am Markt angeboten haben,
- die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
Personalaufwendungen und Ausgaben für den Lebensunterhalt zählen nicht zum Sach- und Finanzaufwand.
Werden noch lfd. Einnahmen erzielt, sind diese bei der Berechnung des konkreten Liquiditätsengpasses zu berücksichtigen.
Personenvereinigungen und Körperschaften werden als eine Einheit betrachtet.
Öffentliche Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Billigkeitsleistung. Die ISB entscheidet über den Antrag auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Wie hoch ist die Förderung im Rahmen der Soforthilfe?
Für die Soforthilfe des Bundes gilt folgende Staffelung:
- Einmalzahlung in Höhe von bis zu 9.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5,0 Beschäftigten (VZÄ).
- Einmalzahlung in Höhe von bis zu 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10,0 Beschäftigten (VZÄ).
Der Maximalbetrag der Förderung richtet sich nach dem durch die Corona-Krise verursachten und im Antrag geltend gemachten Liquiditätsengpass, jedoch liegt die Höchstgrenze bei den oben genannten Beträgen.
Antrag
Alternative Möglichkeiten für den Download: