„Mit der Soforthilfe stellt die Landesregierung den Betroffenen schnell und unbürokratisch Liquidität zur Verfügung. Wir möchten unsere Unternehmerinnen und Unternehmer mit der Soforthilfe in dieser außergewöhnlichen Notlage rasch unterstützen und die ersten finanziellen Belastungen abmildern“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.
Die Anträge nehmen die Kreisverwaltungen bzw. die Stadtverwaltung Trier entgegen, für den Kreis Ahrweiler wird der Kreis Mayen-Koblenz die Aufgabe übernehmen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Gewerblichen Wirtschaft, Angehörige Freier Berufe und selbstständig Tätige die im unmittelbaren Hochwasserschadensgebiet liegen und von den Unwettern direkt betroffen sind, auch Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.
Schmitt dankte den Kreisverwaltungen und der Stadtverwaltung Trier, die analog zu den Soforthilfen für Private auch die Antragsabwicklung der Soforthilfen für Unternehmen übernehmen. Die Amtshilfe des Kreises Mayen-Koblenz für den schwer getroffenen Kreis Ahrweiler sei ein besonderes Zeichen der Solidarität.
Antragsformulare und FAQs sind auf den Internetseiten der Kreisverwaltungen und der Stadtverwaltung Trier zu finden. Sie sind vor Ort auch in Papierform erhältlich.