Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Antragstellung auf Corona-Soforthilfe des Bundes am 31.05.2020 endet. Eine Antragstellung nach diesem Termin ist nicht mehr möglich.
Anträge, die per E-Mail, postalisch oder persönlich ab dem 01.06.2020 bei uns abgegeben werden, können daher nicht mehr von uns akzeptiert werden.
Sofern Sie eine Frage zu einem von Ihnen vor dem 31.05.2020 gestellten Antrag haben oder wenn Sie ergänzende Unterlagen einreichen möchten, wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer CSH-Nummer unter csh-team@isb.rlp.de an uns.
Infos zu weiteren Corona-Hilfen finden Sie hier: https://isb.rlp.de/corona.html