Corona-Programm "Dezemberhilfe"

Hinweis zur Antragsbearbeitung Dezemberhilfe

Mit dem Bundesprogramm „Dezemberhilfe“ werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Tage der Schließungen im Dezember 2020 gewährt. Die Antragstellung ist seit dem 23. Dezember 2020 möglich.

Die Abschlagszahlungen werden allein vom Bund vorgenommen. Die ISB kann, wie die Bewilligungsstellen der anderen Bundesländer, derzeit zu gestellten Anträgen leider weder Auskünfte erteilen noch Änderungen vornehmen. Wir haben im Zuge der Abschlagszahlungen und der Direktanträge systemseitig keinen Zugriff.

Der Bund hat häufige Fragen und Antworten in einer Übersicht zusammengefasst und zwei Service-Desks für Rückfragen eingerichtet:

  • Hotline für prüfende Dritte 030 52685087
  • Hotline Direktantrag Soloselbständige 030 120021034

Bitte wenden Sie sich an diese Servicenummern oder an den prüfenden Dritten (z. B. Ihren Steuerberater), der Sie bei der Antragstellung unterstützt hat.

Nähere Informationen und Antragstellung unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.