Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021-2027 „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen" (EffInvest)
Das Wichtigste in Kürze
- Branchenübergreifendes Förderprogramm für gewerbliche Unternehmen in ganz Rheinland-Pfalz
- Investitionen in Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz im Betrieb
- Zuschüsse bis zu 20 % möglich
- Feste Vorgaben zur CO2-Einsparung
- Direkte Antragstellung bei der ISB
- mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Beschreibung
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden rheinland-pfälzische Unternehmen bei der Steigerung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt. Die Zuwendungen sollen zur wirksamen Verringerung von Treibhausgasemissionen, Materialverbrauch und Abfallaufkommen beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Rheinland-Pfalz nachhaltig sichern.
Gefördert werden gewerbliche rheinland-pfälzische Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, mit Ausnahme der in der Verwaltungsvorschrift unter Punkt 7.1 genannten Wirtschaftszweige.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die, bezogen auf die jeweilige Maßnahme, zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 % oder sonstigen Ressourceneffizienz um mindestens 10 % führen. In der Regel werden nur Vorhaben mit einem geplanten Mindesteinsparvolumen von jährlich 40 t CO2 gefördert. Die erwartete Einsparung ist durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen zu berechnen und zu bestätigen.
Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des Förderhöchstsatzes von bis zu 20 %. Es werden nur Förderungen bewilligt, deren geplanter Investitionsumfang eine Zuschusshöhe von 50.000 Euro oder mehr zulässt. Dies bedeutet, dass bei kleinen Unternehmen in der Regel ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 250.000 Euro erforderlich ist, bei mittleren und großen Unternehmen von 500.000 Euro.
Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Vorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt (beendet) werden.
Die Förderung erfolgt bei großen Unternehmen als De-minimis-Beihilfe. In diesen Fällen wird die geänderte Höchstgrenze von 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren beachtet.
Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der ISB. Ihr Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (dies ist grundsätzlich der verbindliche – schriftliche oder mündliche – Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB eingegangen und die schriftliche Bestätigung durch die ISB, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden, muss vor Investitionsbeginn erteilt worden sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag bzw. auch die Aufnahme von Eigenleistungen.
Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.
Informationen zu allen Förderprogrammen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finden Sie auf der Homepage.