Glossar

Anzahlungsbürgschaft

Eine Anzahlung bedeutet eine Vorleistung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers für die Erstellung eines vereinbarten Vertragsgegenstandes. Da eine Gegenleistung der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich ist, möchte die Auftraggeberin oder der Auftraggeber sicherstellen, dass seine Vorauszahlung nicht vergebens ist. Sie oder er lässt sich deshalb seine Anzahlung durch eine Anzahlungsbürgschaft besichern.

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