Die Welt wächst mehr und mehr zusammen. Im Zahlungsverkehr dominieren jedoch nach wie vor nationale Verfahren. Selbst im Euro-Raum sind Überweisungen und Lastschriften derzeit noch unterschiedlich geregelt. Um dieser Zersplitterung ein Ende zu bereiten, haben Politik und Kreditwirtschaft einheitliche Regelungen für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr eingeführt. SEPA heißt dieses Projekt. Das Wort steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und hat die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa zum Ziel. Die neuen einheitlichen Verfahren sind für Euro-Zahlungen in den 27 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz nutzbar. Seit dem 1. Februar 2014 die neuen SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften deutschland- und europaweit nutzbar. 

Die  Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz hat daher ihren Zahlungsverkehr auf das europaweit standardisierte Zahlungsverfahren SEPA im Januar 2014 umgestellt. 

Sie müssen nichts tun, für Sie bleibt alles wie es ist. Wir kümmern uns um die SEPA-Umstellung, sodass Sie für die Zahlungsabwicklung mit unserem Haus nichts weiter veranlassen müssen. 

Zu Ihrer Information finden Sie im Folgenden eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen:

  • IBAN (International Bank Account Number, Internationale Kontonummer) sowie BIC (Bank Identifier Code, Bankleitzahl) lösen die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl ab. Die IBAN setzt sich aus Ihrer Kontonummer, Ihrer Bankleitzahl, dem Ländercode DE und zwei Prüfziffern zusammen:
  • Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung. Die ISB wird die mit unserem Haus vereinbarten Einzugsermächtigungen automatisch in SEPA-Lastschriftmandate (für Sie) umwandeln.
  • Dieses SEPA-Lastschriftmandat erhält eine Mandatsreferenznummer.
  • Die Gläubiger-Identifikationsnummer ermöglicht die eindeutige Identifikation eines Lastschrifteinreichers.
  • Jede Lastschrift enthält künftig die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenznummer und lässt sich dadurch dem zugrunde liegenden Geschäft/ Vertrag eindeutig zuordnen.
  • Die Zahlenden erhalten eine Vorabinformation, die sie über Betrag, Zeitpunkt, Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer informiert.

Weitere Informationen finden Sie unter www.sepadeutschland.de

Quelle: Bundesbank