Glossar

Ältere Menschen

Als ältere Menschen im Sinne der Mietwohnraumförderung gelten Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Bei Ehepaaren, Lebenspartnerschaften oder auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften genügt es, wenn eine der Partnerinnen oder einer der Partner diese Altersgrenze erreicht hat.

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