Zweckgebundene Kommunalkredite zur Unterbringung von Flüchtlingen
Das Wichtigste in Kürze
- Darlehen an Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
- Zinssatz i. H. v. 0 % p.a. zunächst für die ersten 3 Jahre der Laufzeit
- Laufzeit/Zinsbindung maximal 10 Jahre
- Tilgungsdarlehen oder endfällige Darlehen
- keine Umschuldungen von Krediten möglich
Beschreibung
Vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in Rheinland-Pfalz und der damit verbundenen Nachfrage nach Wohnraum soll mit diesem Programm die Wohnraumversorgung durch Gebietskörperschaften für Flüchtlinge und Asylbegehrende in Rheinland-Pfalz nachhaltig verbessert werden.
Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
Das Festzinsdarlehen, welches in maximal 2 Teilbeträgen abgerufen werden kann, erfolgt zu Kommunalkreditkonditionen der ISB. Der Zinssatz beträgt 0 % p.a. (die Verbilligung erfolgt durch das Land Rheinland-Pfalz) für die ersten 3 Jahre der Laufzeit. Ggf. kann eine Verlängerung der zinsfreien Zeit gewährt werden. Die Zinsbindung beträgt maximal 10 Jahre und die Rückzahlung des Darlehens kann ratierlich oder endfällig erfolgen.
Das Vorhaben muss in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden. Beginn des Investitionsvorhabens ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Die Kreditmittel dürfen nicht für Umschuldungen von Krediten verwendet werden. Die Antragstellung erfolgt auf dem rechts eingefügten Antragsformular, welches zusammen mit einer Vorhabensbeschreibung postalisch bei der ISB einzureichen ist. Die fachliche Prüfung der Vorhabensbeschreibung übernimmt das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Kreditgewährung.
Nachdem alle Rechnungen für das beantragte Vorhaben bezahlt wurden, hat der Antragsteller der ISB unaufgefordert einen vereinfachten Verwendungsnachweis (ein Muster steht auf der rechten Seite zur Verfügung) vorzulegen.
- Herrichtung von vorhandenen Gebäuden für die Unterbringung von Flüchtlingen
- Herrichtung überlassener Bundes- und Landesliegenschaften für die Unterbringung von Flüchtlingen
- Ankauf von Wohngebäuden „Privater“ für die Nutzung durch Flüchtlinge
- Errichtung von Gebäuden in Modulbauweise für die Unterbringung von Flüchtlingen
- Erneute Herrichtung von Wohneinheiten für Flüchtlinge