Kommunal & Infrastruktur

Bei welchem Vorhaben können wir Sie unterstützen?

Mit unseren Förderprogrammen unterstützen wir Maßnahmen zur nachhaltigen, kommunalen Entwicklung und Verbesserung der Infrastruktur in Rheinland-Pfalz.

  • Finanzierung von Investitionen im kommunalen Bereich (Neuaufnahmen) und Umschuldungen
  • Kassenkredite zur Sicherung der Liquidität
  • Endfällige Darlehen, Annuitäten- und Tilgungsdarlehen
  • Laufzeit/Zinsbindung bis zu 30 Jahre
  • formlose Anfrage, vorzugsweise per E-Mail
  • Finanzierung von kleinen und mittleren Infrastrukturvorhaben oder Investitionen zur nachhaltigen Kommunal- und Regionalentwicklung
  • Die Darlehenslaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen
  • 100 % der Gesamtkosten können finanziert werden
  • Das Kreditvolumen liegt zwischen 250.000 € und 25 Mio. €
  • formlose Anfrage, vorzugsweise per E-Mail
  • Darlehen an Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • Zinssatz i. H. v. 0 % p.a. zunächst für die ersten 3 Jahre der Laufzeit
  • Laufzeit/Zinsbindung maximal 10 Jahre
  • Tilgungsdarlehen oder endfällige Darlehen
  • keine Umschuldungen von Krediten möglich
  • Ziel der Förderung ist es den Ausstoß von Luftschadstoffen wie Kohlenstoffdioxid, Schwefeloxide, Stickoxide und Feinstaub insbesondere in urbanen Räumen zu vermeiden
  • Die Förderung umfasst den Neu- und Ausbau von Landstromanlagen die durch Frachtschiffe (Tank- und Trockengüterschiffe), Fahrgastkabinenschiffe (Flusskreuzfahrtschiffe), Fahrgastschiffe (Ausflugschiffe) oder Fähren genutzt werden, einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung).
  • Die geförderten Vorhaben werden baufachlich durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) geprüft

Zum Auf- und Ausbau digitaler Infrastruktur an Schulen stellt der Bund im Rahmen des DigitalPakt Schule rund 5 Mrd. bereit, davon entfallen auf Rheinland-Pfalz insgesamt 241,1 Mio. Je Träger ist über die Anlage zu 6.1. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur an Schulen in Rheinland-Pfalz (Umsetzung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung vom 5. Juli 2019 (B3/9323), zuletzt geändert durch die VV vom 4. Januar 2021, ein Budget vorgesehen, das bis zum 16. Mai 2022 bei der ISB beantragt werden kann.