Härtefallhilfen Energie Phase I

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewährung einer Billigkeitsleistung in Höhe der im Jahr 2022 entstandenen Energiekostensteigerung 
  • Antragsberechtigt sind gewerbliche und freiberufliche Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz und mit bis zu 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) unabhängig von ihrer Rechtsform
  • Direkte Antragstellung bei der ISB über das Self-Service-Portal.
  • Der Antrag muss bei der ISB bis zum 30. Juni 2023 eingegangen sein
     

Beschreibung

Mit der Härtefallhilfe Energie Phase I gewährt das Land Rheinland-Pfalz Härtefallleistungen aus Mitteln des Bundes. Das Ziel der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen ist, eine Existenzgefährdung abzuwehren, die durch besonders starke Energiekostensteigerungen entstanden ist.


Antragsberechtigt für die Härtefallhilfe Energie Phase I sind gewerbliche und freiberufliche Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz und mit bis zu 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) unabhängig von ihrer Rechtsform. Dabei wird stets das Gesamtunternehmen im beihilferechtlichen Sinn betrachtet einschließlich aller Unternehmen, die mit ihm verbunden sind, sowie aller Betriebsstätten auch außerhalb von Rheinland-Pfalz. Die Förderung umfasst auch Ein-Personen-Betriebe oder Soloselbstständige, wenn die Tätigkeit im Haupterwerb ausgeführt wird.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen, die für denselben beantragten Förderzeitraum eine finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Härtefallhilfe eines anderen Bundeslandes oder des Bundes zur Entlastung von gestiegenen Energiekosten erhalten; 
  • Unternehmen, die im Förderzeitraum 2022 eine Förderung aus dem Energiekostendämpfungsprogramm des Bundes erhalten haben;
  • Öffentliche Unternehmen; 
  • Unternehmen der Energieversorgung;
  • Kredit- und Finanzinstitute; 
  • Unternehmen in Schwierigkeiten nach beihilferechtlichem Verständnis; 
  • Unternehmen, gegen die die Europäische Union Sanktionen verhängt hat;
  • Einzelunternehmen oder Angehörige freier Berufe im Nebenerwerb ohne Beschäftigte

Mit der Härtefallhilfe Energie Phase I werden Zuschüsse (als so genannte Billigkeitsleistung) für die Energiekostensteigerung (im Vergleich des Jahres 2022 gegenüber dem Jahr 2021) gewährt.

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe der im Jahr 2022 (im Vergleich zum Jahr 2021) entstandenen Energiekostensteigerung. 

Es wird jedoch höchstens ein Zuschuss bis zur Höhe des negativen EBITDA 2022 gewährt. Bei einem positivem EBITDA besteht kein Anspruch auf eine Billigkeitsleistung. 

Die Höhe der Billigkeitsleistung ist grundsätzlich auf 200.000 Euro begrenzt. Handelt es sich bei dem antragstellenden Unternehmen um ein verbundenes Unternehmen, so darf die Summe der Billigkeitsleistung an den gesamten Unternehmensverbund ebenfalls 200 000 EUR nicht übersteigen. 

Förderungen mit einem Zuschussvolumen unterhalb der Bagatellgrenze von 5.000 EUR sind nicht möglich.
 

 

Die Härtefallhilfe Energie Phase I wird online beantragt, den entsprechenden Link zum Antrag finden Sie hier
Die ISB wird die Bearbeitung der Anträge übernehmen und die Auszahlungen vornehmen.
 

Voraussetzung für die Billigkeitsleistung ist eine energiekostenbedingte besondere Härte (Härtefall). Ein Härtefall liegt vor, wenn das antragstellende Unternehmen für die rheinland-pfälzischen Betriebsstätten aufgrund von hohen Energiekosten außerordentliche Belastungen zu tragen hat, die absehbar die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens bedrohen. 
Dies wird vermutet, wenn das Unternehmen im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 einen energiekosteninduzierten, operativen Verlust erlitten hat. Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:

  • Verdreifachung der Energiekosten
  • Energieintensität von mindestens 6%
  • Negatives EBITDA
  • Positive Fortführungsprognose

Das Vorliegen der Fördervoraussetzungen muss durch eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater oder eine Steuerbevollmächtigte oder einen Steuerbevollmächtigten (prüfende dritte Person) bestätigt werden. Diese Person muss unabhängig zum Unternehmen tätig sein und in keiner verwandtschaftlichen Beziehung zum Antragstellenden stehen, näheres wird dazu in den FAQ (siehe Downloads) erläutert.

Die Fördervoraussetzungen werden im Antragsportal über einen Precheck vorab geprüft. So können Unternehmen vor der Registrierung prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind. 




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Kontakt


Beratung Härtefallhilfen Energie
06131 6172-1726
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