Das Land Rheinland-Pfalz gewährt auf Basis der Tourismusstrategie des Landes und im Wege der Projektförderung Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen des gewerblichen Gastgewerbes in Rheinland-Pfalz. Gefördert wird die Durchführung von Maßnahmen zur imageprägenden und zukunftsweisenden Verbesserung der Angebotsqualität.
Gefördert werden Hotels, Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen, Ferienzentren, Campingplätze und Restaurants mit herkömmlicher Bedienung, außerhalb von Verkehrsmitteln.
Unterstützt wird
Innerhalb von sechs Monaten nach Maßnahmeabschluss ist die Zertifizierung „ServiceQualität Deutschland-Stufe I“ nachzuweisen.
Gefördert werden eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (nur neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen und immaterielle Wirtschaftsgüter). Grundsätzlich nicht gefördert werden z. B. die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 100.000,00 Euro, die bis spätestens 31.12.2022 durchgeführt und beendet werden.
Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Unternehmensgröße von 10 % bis zu 20 % der förderfähigen Kosten betragen. Der Teil der dem Grunde nach förderfähigen Investitionskosten, der bei kleinen Unternehmen einen Betrag von 4,00 Mio. Euro und bei mittleren Unter nehmen einen Betrag von 8,00 Mio. Euro übersteigt, ist von der Förderung ausgeschlossen.
Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (= grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB eingegangen sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die Bewilligungsstelle abzuwarten.
Mit dem Investitionsvorhaben soll grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.
Der vollständige Antrag auf Förderung muss spätestens am 30.06.2022 bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Mainz, vorliegen, damit eine Bewilligung möglich ist.