Landesförderprogramm Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
- Branchenübergreifendes Förderprogramm für gewerbliche Unternehmen in ganz Rheinland-Pfalz
- Investitionen in Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz im Betrieb
- Zuschüsse bis zu 20 % möglich
- Feste Vorgaben zur CO2-Einsparung
- Direkte Antragstellung bei ISB nach Registrierung im Kundenportal aber vorherige Einbindung eines externen Sachverständigen erforderlich
- mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Wichtiger Hinweis: Die EFRE-Förderperiode endet zum 31.12.2022, daher endet die Möglichkeit zur Antragstellung von Zuschüssen im Rahmen des Landesförderprogrammes „Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen“ (ERGU), mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zum 31.08.2022. Das Programm soll künftig unter dem Namen „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest) fortgeführt werden. Der Beginn der Antragstellung erfolgt im Laufe des Jahres 2023.
Beschreibung
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden rheinland-pfälzische Unternehmen bei der Steigerung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt. Die Zuwendungen sollen zur wirksamen Verringerung von Treibhausgasemissionen, Materialverbrauch und Abfallaufkommen beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Rheinland-Pfalz nachhaltig sichern.
Gefördert werden gewerbliche rheinland-pfälzische Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe mit Ausnahme der in der Verwaltungsvorschrift unter Punkt 7.1 genannten Wirtschaftszweige.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die, bezogen auf die jeweilige Maßnahme, zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 % oder sonstigen Ressourceneffizienz um mindestens 10 % führen. In der Regel werden nur Vorhaben mit einem geplanten Mindesteinsparvolumen von jährlich 40 t CO2 gefördert. Die erwartete Einsparung ist durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen zu berechnen und zu bestätigen.
Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des Förderhöchstsatzes von bis zu 20 %. Es werden nur Förderungen bewilligt, deren geplanter Investitionsumfang eine Zuschusshöhe von 50.000 Euro oder mehr zulässt. Dies bedeutet, dass bei kleinen Unternehmen in der Regel ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 250.000 Euro erforderlich ist, bei mittleren und großen Unternehmen von 500.000 Euro.
Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Vorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt (beendet) werden.
Da die Maßnahme aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert wird, gelten für dieses Projekt die spezifischen Fördervorschriften der EU. Sie gehen den nationalen Förderbestimmungen vor. Demgemäß muss Ihr Investitionsvorhaben bis spätestens 31.12.2022 abgeschlossen sein und der Verwendungsnachweis der ISB bis spätestens 30.06.2023 vorliegen. Der v. g. höchstmögliche Investitionszeitraum von 36 Monaten verkürzt sich entsprechend.
Die Förderung erfolgt bei großen Unternehmen als De-minimis-Beihilfe. In diesen Fällen ist die Höchstgrenze von 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren zu beachten.
Zur Antragstellung ist die Registrierung im ISB-Kundenportal notwendig.
Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (dies ist grundsätzlich der verbindliche – schriftliche oder mündliche – Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB eingegangen und die schriftliche Bestätigung durch die ISB, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden, muss vor Investitionsbeginn erteilt worden sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag bzw. auch die Aufnahme von Eigenleistungen.
Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.
Informationen zu allen Förderprogrammen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finden Sie auf der Homepage.