Barrierefreiheit im Tourismus

mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
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Das Wichtigste in Kürze

  • Förderprogramm für Gewerbliche Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sowie Campingplätze, die eine Zertifizierung "Reisen für alle" haben bzw. anstreben
  • Bestimmte - zur Erreichung der Barrierefreiheit erforderliche - Ausgaben förderfähig
  • Zuschüsse bis zu 40 % möglich
  • Direkte Antragstellung bei ISB nach Registrierung im Kundenportal
  • mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)


Wichtiger Hinweis: Die EFRE-Förderperiode (REACT) endet zum 30.06.2023. Da das Programm BARRIEREFREIHEIT IM TOURISMUS aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-REACT) kofinanziert wird, gelten hierfür die spezifischen Fördervorschriften der EU. Sie gehen den nationalen Förderbestimmungen vor. Demgemäß können bis 31.12.2022 noch Anträge angenommen werden, deren Investitionsvorhaben bis spätestens 30.06.2023 abgeschlossen sein werden und der jeweilige Verwendungsnachweis der ISB bis spätestens 30.12.2023 vorliegt.
 

Beschreibung

Im Rahmen dieses Förderprogramms werden bei gewerblichen, touristischen Unternehmen Investitionsvorhaben in Rheinland-Pfalz zur Schaffung von Barrierefreiheit gefördert. 


Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche, touristische

  • Beherbergungsbetriebe, die nach Maßnahmeabschluss mindestens 10 Betten und 10 Prozent der Zimmer barrierefrei ausgebaut haben,
  • Gastronomiebetriebe, die nach Maßnahmeabschluss mindestens 10 Tische und 50 % der Tische barrierefrei nutzbar haben,
  • Campingbetriebe, die nach Maßnahmeabschluss mindestens 10 Stellplätze haben.

Die jeweiligen Betriebe müssen die für den Beherbergungs- bzw. Gastronomiebereich wesentlichen Bereiche (Parkplatz, Zuwegung, Rezeption bzw. Empfang, gastronomischer Bereich und eine sanitäre Einrichtung) barrierefrei zugänglich und nutzbar gemacht haben.

Die genannten Betriebe müssen ihr Investitionsvorhaben in Rheinland-Pfalz umsetzen.

Spätestens sechs Monate nach Maßnahmeabschluss ist mindestens die Zertifizierung „Reisen für Alle - Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei“ (siehe Downloads – Qualitätskriterien) nachzuweisen.
 

Gefördert wird die Errichtung, die Erweiterung und der Umbau von Gebäuden zur Erreichung der Barrierefreiheit, sowie die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, die der Barrierefreiheit dienlich sind. Es sind nur solche Ausgaben förderfähig, die im Katalog der förderfähigen Ausgaben als solche aufgeführt sind.

Auf den Katalog der förderfähigen Ausgaben im Anhang der Verwaltungsvorschrift wird verwiesen.

Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des Förderhöchstsatzes von bis zu 40 % in den Modellregionen, die mittels des Wettbewerbs "Tourismus für Alle - Wettbewerb zur Entwicklung barrierefreier touristischer Modellregionen in Rheinland-Pfalz" festgelegt wurden und von bis zu 30 % außerhalb der Modellregionen. Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt bei 20.000 Euro.

Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Vorhaben gewährt, die innerhalb von 12 Monaten durchgeführt (beendet) werden. Bei baulichen Investitionen verlängert sich diese Frist auf grundsätzlich 24 Monate.

Die Förderung erfolgt als De-minimis Beihilfe. Die Höchstgrenze von maximal 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren ist zu beachten.

Zur Antragstellung ist die Registrierung im ISB-Kundenportal notwendig.

Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (dies ist grundsätzlich der verbindliche – schriftliche oder mündliche – Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB eingegangen und die schriftliche Bestätigung durch die ISB, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden, muss vor Investitionsbeginn erteilt worden sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag bzw. auch die Aufnahme von Eigenleistungen.

Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.


Informationen zu allen Förderprogrammen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finden Sie auf der Homepage.


Kontakt


Frank Schaaf
06131 6172-1306
Ralf Göppert
06131 6172-1328

Flyer