Antragsverfahren für den DigitalPakt Schule in Rheinland-Pfalz weiter vereinfacht

Das Bildungsministerium und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) haben das Antragsverfahren im Zuge des DigitalPakt Schule weiter optimiert und vereinfacht. Das erneuerte Antragsverfahren baut Hürden ab und vereinbart eine unkomplizierte und dennoch rechtssichere Beantragung der Fördermittel mit einer kürzeren Bearbeitungszeit der Anträge durch die ISB. Wir haben in diesem Artikel zusammengestellt, wo es für Sie im Antragsverfahren ab sofort einfacher wird.

Schulische Medienkonzepte können nachgereicht werden

Aufgrund der Corona-Pandemie und der dadurch entstehenden Zusatzbelastungen für Schulen hat der Bund die Pflicht zur Einreichung der schulischen Medienkonzepte bei Antragstellung vorerst ausgesetzt. Anträge können somit aktuell auch ohne die Einreichung der schulischen Unterlagen (Medienkonzept und Anlage AMF bzw. AWF) bewilligt werden. Eine Nachreichung ist bis spätestens zur Vorlage des Verwendungsnachweises erforderlich. Bis zur Einreichung und positiven Prüfung der Konzepte durch die ISB können Gelder nur in einer Höhe von bis zu 90% der Zuwendungssumme ausgezahlt werden. Die ISB empfiehlt jedoch eine Vorlage bis spätestens zum Ende der jeweils beantragten Projektlaufzeit, um im Falle von Rückfragen eine Verzögerung bei der Verwendungsnachweisprüfung zu vermeiden. Ab 1. Januar 2022 ist das Medienkonzept dann wieder zur Antragstellung einzureichen.

Praxisvorlage ersetzt Anlagen AMF und AWF

Die ersten Monate haben gezeigt, dass die Praxisvorlage eine wertvolle Hilfestellung für die Schulen darstellt und Medienkonzepte hierüber lückenlos dargestellt werden können. Die Anlage AMF (Angaben zum schulischen Medienkonzept und den beantragten Fördergegenständen) bzw. die Anlage AWF (Angaben zum schulischen Konzept der digitalen Weiterentwicklung und den beantragten Fördergegenständen) muss nicht mehr eingereicht werden, sofern die Praxisvorlage verwendet wird.

Achtung: Die Einreichung eines frei formulierten Medienkonzepts ist aktuell noch möglich, jedoch ist in diesem Fall auch weiterhin die Anlage AMF einzureichen. Um Rückfragen und Nachforderungen zu vermeiden und somit den Bearbeitungsprozess bei der ISB zusätzlich zu beschleunigen, dürfen ab Januar 2021 von allgemeinbildenden Schulen und von Pflegeschulen nur noch Praxisvorlagen eingereicht werden. Frei formulierte Medienkonzepte werden nur noch von berufsbildenden Schulen akzeptiert.

Weniger Einzelformulare für mehr Übersichtlichkeit

Die Bestandsaufnahme (Anlage BA) muss nicht mehr als eigenständiges Formular eingereicht werden. Ab sofort werden diese Daten einfach in der überarbeiteten Anlage zum Antrag mit abgefragt. Bitte beachten Sie bei der Einreichung Ihrer Unterlagen, dass die Anlage zum Antrag somit nun insgesamt sechs Seiten umfasst.

Übergangsregelung bis Ende des Jahres 2020

Gründlichkeit muss vor Schnelligkeit gehen. Wir wissen, dass die Planungen der Maßnahmen im Rahmen des DigitalPakts Schule oftmals viel Vorlauf brauchen, um Digitalisierungsmaßnahmen klug und nachhaltig zu gestalten. Das gilt insbesondere für größere Träger, die oftmals viele Schulen verantworten. Manche dieser Träger haben auf Grundlage des bisherigen Verfahrens jetzt schon viel Mühe und Arbeit in die Vorbereitung der Unterlagen gesteckt. Um dem Rechnung zu tragen, gibt es selbstverständlich eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 während der auch die bisherigen Antragsunterlagen eingereicht werden können. Ab dem 01. Januar 2021 ist die Neuregelung bindend.

Alle Antragsunterlagen werden im Kundenportal der ISB bereitgestellt.

Auf der Homepage der ISB stehen zudem Checklisten bereit, die einen Überblick über die einzureichenden Unterlagen in der Neu- und Übergangsregelung geben.

Die Praxisvorlage für allgemeinbildende Schulen und Pflegeschulen können auf den Seiten des Pädagogischen Landesinstituts heruntergeladen werden.
Hier finden Schulen zudem ein großes Informationsangebot rund um die Erstellung schulischer Medienkonzepte.

Bei Fragen zu den Antragsformularen wenden Sie sich gerne per E-Mail (digitalpakt@isb.rlp.de) oder telefonisch (Montag bis Donnerstag 9:00 – 16:00 Uhr sowie Freitag 9:00 – 13:00 Uhr unter 06131 6172-1234) an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter https://isb.rlp.de/digitalpakt-schule.html

KONTAKT

Beratung DigitalPakt Schule
06131 6172-1234