Bürgschaften

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ausfallbürgschaften – grds. ab 2,0 Mio. € - zur Absicherung von betrieblichen Krediten
  • Branchenübergreifend für gewerbliche Unternehmen und Freiberufler
  • Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Inlandsavale
  • Keine Verbürgung von Bestandskrediten
  • Gemeinsame Antragstellung von Kreditnehmer und finanzierender Hausbank

Beschreibung

Mit Bürgschaftsvergaben unterstützt das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Unternehmen bei der Finanzierung von volks- und betriebswirtschaftlich förderfähigen Vorhaben in Rheinland-Pfalz, sofern von Unternehmerseite keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden können. Es handelt sich dabei um Höchstbetragsbürgschaften, die gegenüber Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen zur Absicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten zur Verfügung gestellt werden.


Bestehende Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, z.B. gewerbliche Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Bauträger, Angehörige freier Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer.

Bürgschaften können für Investitionskredite oder für Betriebsmittelkredite (Bar-/Avalkredite) gewährt werden.

Die Bürgschaftsquote beträgt 

  • bei Investitionskrediten maximal 80 %
  • bei Avalkrediten maximal 70 % und
  • bei Betriebsmittelkrediten maximal 60 %

Die Bürgschaftszusage erfolgt gegenüber der Hausbank des Unternehmens.

Bürgschaften von i.d.R. 2,0 Mio. Euro bis 3,5 Mio. Euro werden als ISB-Bürgschaften ausgereicht, ab 3,5 Mio. Euro gilt das Landesbürgschaftsprogramm.

Für die Übernahme einer Bürgschaft werden nach Maßgabe der allgemeinen Bürgschaftsbedingungen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt und ein laufendes Bürgschaftsentgelt erhoben (vgl. Konditionentableau).

Die Laufzeit richtet sich nach den Vorgaben der Hausbank und beträgt i.d.R. 10 bis 15 Jahre, bei Betriebsmittelkrediten oder Avalen 6 bis 8 Jahre. Die Laufzeit darf 15 Jahre (bei baulichen Maßnahmen für betriebliche Zwecke 23 Jahre) nicht überschreiten.

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.


Konditionen


Kontakt


Axel Fries
06131 6172-1280
Uwe Schmitt
06131 6172-1447
René Weise
06131 6172-1240