Das Land Rheinland-Pfalz fördert vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und sich verändernder Nachfragestrukturen auf dem Wohnungsmarkt die Stärkung der Innenstädte und Bestandsgebiete in Innenstädten und Innerortslagen. Mit dem Programm werden folgende Ziele verfolgt:
- Förderung neuer Formen für gemeinschaftliches Wohnen
- Stärkung der innerörtlichen und innerstädtischen Strukturen
- Erhöhung der Attraktivität dieser Gebiete für Wohnen und Arbeiten
- Erhaltung bzw. Verbesserung der sozialen, kulturellen, freizeitbezogenen und Versorgungsinfrastruktur
- Beseitigung städtebaulicher und struktureller Missstände
- Reaktivierung von Brachflächen
Was wird gefördert?
- Bauprojekte in innerörtlichen/innerstädtischen Lagen von Kommunen, die in der Regionalplanung die Zuweisung der besonderen Funktion Wohnen erhalten haben.
- Dazu zählen insbesondere Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, Ersatzbaumaßnahmen, soweit sie in innerörtlichen Lagen durchgeführt werden, und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung auf der im Eigentum des Antragstellers stehenden Wohnanlage. Neubaumaßnahmen werden nur gefördert, wenn sie im Zusammenhang mit einer der vorbezeichneten Baumaßnahmen stehen.
- Das zu fördernde Vorhaben muss mindestens vier in sich abgeschlossene Wohneinheiten umfassen. Bei der Planung der Wohnungen ist die DIN 18025, Teil II (barrierefreie Wohnungen), bzw. deren Folgevorschrift zugrunde zu legen. Die nutzbare Wohnfläche muss nach Fertigstellung mindestens 60 % betragen.
Wer wird gefördert?
Das Förderangebot richtet sich an Projektträger. Das können private Investoren, Wohnungsbaugesellschaften oder auch Kommunen sein.
Wie wird gefördert?
- Mit einem Zuschuss bis zu 250 EUR pro m² Wohnfläche, höchstens jedoch 40 % der förderfähigen Kosten.
- In besonders begründeten Fällen kann der Zuschuss angehoben werden, wenn die erforderlichen Kosten für eine Sanierung bzw. Modernisierung oder den Umbau für spezielle Zielgruppen die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme ausschließen.
Wie bekomme ich die Fördermittel?
Anträge auf Förderung sind vor Beginn der Bauarbeiten beim Ministerium der Finanzen zu stellen.
Wann erhalte ich keine Förderung?
Die Förderung wird nur gewährt, wenn die Kosten nicht bereits im Rahmen der Städtebauförderung, der Dorferneuerung oder der sozialen Wohnraumförderung berücksichtigt wurden.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, deren Bau bereits begonnen oder für den bindende Verpflichtungen (z. B. Darlehensverträge) eingegangen wurden, bevor die Förderzusage erteilt ist. Das Ministerium der Finanzen kann in begründeten Fällen in den vorzeitigen Baubeginn oder den vorzeitigen Vertragsabschluss einwilligen.
Weitere Informationen:
"Experimenteller Wohnungsbau: Wohnen in Orts- und Stadtkernen"