In diesem Programm wird die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum gefördert.
Wer wird gefördert?
- Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) um nicht mehr als 60 % überschreitet
Wie wird gefördert?
- Mit einem Darlehen der ISB, das in der Regel im Nachrang abgesichert wird
- Das Darlehen beträgt für einen 4-Personenhaushalt max. 60.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 Euro erhöht werden
- Das Darlehen ist begrenzt auf die die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten
Was wird gefördert?
Bauliche Maßnahmen, die
- ein barrierefreies Wohnen ermöglichen,
- die Einsparung von Energie oder Wasser erreichen,
- den Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöhen oder
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
- die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen.
Wie beantrage ich das ISB-Darlehen?
Das Antragsformular ist hier abrufbar oder erhältlich bei den Stadt- und Kreisverwaltungen.
Zur Beantragung des ISB-Darlehens reichen Sie diesen Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Gebiet der zu fördernde Wohnraum liegt, ein.
Bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen erteilt die Verwaltung eine Förderbestätigung. Eine Kopie der Förderbestätigung wird der ISB gemeinsam mit Ihrem Antrag und den notwendigen Unterlagen zur abschließenden Darlehensbearbeitung weitergeleitet.
(gültig ab 1. April 2013)