Auf der Grundlage des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) und der Förderbedingungen des Landes unterstützt die ISB den Bau von Mietwohnungen. Im Vorfeld ihrer Entscheidung berät sie den Bauherrn sowohl beim Neubau als auch bei Umbau, Umwandlung, Ausbau und Erweiterung von Wohnungen. Die Förderung erfolgt in den Programmen
- Neubau von Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und für Haushalte über der Einkommensgrenze
- Neubau von Wohnungen des Betreuten Wohnens
Wer wird gefördert?
- Investoren, die preiswerte Mietwohnungen errichten. Die Mieterhaushalte dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Wie wird gefördert?
- Mit niedrig verzinslichen Baudarlehen und Zusatzdarlehen, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
- Der anfängliche Zinssatz beträgt 1 % jährlich.
- Der Tilgungssatz beläuft sich auf jährlich 1 %.
Was wird gefördert?
- Die Errichtung von Mietwohnungen, die bestimmte Wohnflächenobergrenzen nicht überschreiten. Die Baukosten (Gesamtkosten ohne Grundstücks- und Erschließungskosten) dürfen 1.500 EUR je m² Wohnfläche nicht übersteigen.
Wie bekomme ich die Fördermittel?
- Melden Sie bitte Ihr Bauvorhaben vor Baubeginn bei der für den Bauort zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung an.
- Bauherren, deren Bauvorhaben im Mietwohnungsprogramm berücksichtigt worden sind, können den Förderantrag bei der ISB einreichen.
- Mit dem Bau darf grundsätzlich erst nach Zusage der Fördermittel begonnen werden.
Weitere Informationen:
Mietwohnungsprogramm